Willkommen bei Bildung zu Hause Schweiz

Nur wenige können sich für eine bessere Bildung ihrer Kinder eine Privatschule leisten. Vielen aber ist es möglich, ihre Kinder zu Hause zu unterrichten. Dies geschieht unter geringem Kostenaufwand im Wohnzimmer, am Küchentisch, im privaten Büro oder in einem eigens dafür hergerichteten «Schulzimmer». Unsere Bildungsalternative ist die «Privatschule des kleinen Mannes». Die Lehrer sind die Mütter und Väter, welche auf diese Weise nebenbei selber wieder zu Lernenden werden und gemeinsam mit den Kindern die Welt entdecken und die Bildungsinhalte auswählen und erarbeiten. Unser modernes Informationszeitalter macht diese Inhalte jedermann und jederzeit frei zugänglich, was sowohl den staatlich organisierten Schulbetrieb als auch die Privatschulen als exklusive Stätten des Bildungserwerbs zunehmend in einem anachronistischen Licht erscheinen lässt.

 

Familien, welche sich für diesen lohnenden Weg entscheiden, können in der Regel nicht auf einen grossen Erfahrungsschatz zurückgreifen. Der Verein Bildung zu Hause Schweiz will deshalb Unterstützung bieten durch Vernetzung der Familien, durch die Organisation von gemeinsamen Anlässen und als Informationsplattform.

 

Neuer Chemie-Kurs!

Falls Sie Kinder haben, die das 8. oder 9. Schuljahr absolvieren, dann lesen Sie hier weiter!

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Kinder zu Hause unterrichtet: 700 Euro Geldstrafe für Eltern

Deutschland: Ein Ehepaar aus Hülsa (Schwalm-Eder-Kreis) kämpft seit 20 Jahren gegen die Schulpflicht. Weil die 51- und 47-Jahre alten Eltern ihre Kinder zu Hause unterrichten, wird nun eine Geldstrafe fällig. Hesische Niedersächsische Allgemeine

 

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Keine Bildungsmonopole NZZ vom 16. Mai 2013

Die Bildungsmonopole sollten durch Wettbewerb – öffentliche Schule, private Schule, Familienerziehung – ersetzt werden: Unterrichtspflicht ist wichtig, staatlicher Schulbesuchszwang aber nicht. Ein Plädoyer für mehr Wettbewerb und Freiheit im Schulwesen. Von Gerd Habermann

 

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Romeikes Asylantrag abgelehnt!

Familie Romeikes Antrag auf Asyl in den USA wurde vom 6. Berufungsgericht in Cincinatti/Ohio jetzt zurückgewiesen. Weitere Informationen lesen Sie hier. Ausserdem empfehlen wir den treffenden Kommentar “Es lebe das Kollektiv” der Jungen Freiheit.

 

 

Obama will Romeikes deportieren

Weil sie ihre Kinder zu Hause unterrichten wollte, flüchtete eine siebenköpfige Familie aus Bissingen, Deutschland, im August 2008 in die USA. Ein Richter im US-Bundesstaat Tennessee hatte ihrem Antrag auf Asyl stattgegeben. Unmittelbar darauf hat sich die Obama-Administration aufgemacht, die deutsche Regierung darin zu unterstützen, dass Romeikes wieder nach Deutschland deportiert werden müssten und dass keine vergleichbaren Flüchtlinge mehr in die USA einreisen können. Der juristische Streit ist noch nicht ausgefochten.

 

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Ein beispielhafter Freiheitskampf

Lesen Sie hier die spannende Geschichte, wie in einem amerikanischen Bundesstaat in einem über Jahre dauernden, beharrlichen Kampf das Recht auf elterlichen Privatunterricht erfochten wurde. Die Auseinandersetzung begann unter ähnlichen, beinahe hoffnungslosen Bedingungen, wie wir sie heute vielerorts in der Schweiz auch vorfinden. Lassen wir uns inspirieren, treten wir ebenfalls an!

 

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«Man wird einfach ganz anders gefördert, wenn man von den eigenen Eltern unterrichtet wird.»

Dies sind die Worte von Stefan Bachmann, einem Sohn der Adliswiler Familie Bachmann. Bachmanns gehören zu den Pionieren unter den privat bildenden Familien in der Schweiz. Mit dem aktuellen zürcherischen Volksschulgesetz wird seit 2008 versucht zu unterbinden, was Stefan Bachmann noch gestattet war: Bildung zu Hause unter Anleitung der natürlichsten Lehrer der Welt, nämlich der Eltern.

Als Teenager hat er ein Buch zu schreiben begonnen, welches in den USA grossen Anklang gefunden hat und in sechs Sprachen übersetzt wird.

Erfahren Sie mehr über den 19-Jährigen, der fünf Instrumente spielt und am Konservatorium Zürich studiert.

 

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Jüngste Berichterstattung in der NZZ

500 Kinder gehen in der Schweiz nicht zur Schule..., Claudia Wirz

... sondern werden von ihren Eltern zu Hause unterrichtet. Die Behörden regeln diesen Freiraum im Bildungswesen zunehmend restriktiv, obwohl es keine Evidenz gibt, dass Homeschooling schadet. NZZ, Neue Zürcher Zeitung

  • Raum für Bildungsalternativen - Freiheit bildet

Ein Kommentar von Claudia Wirz. NZZ, Neue Zürcher Zeitung

  • Homeschooling ergänzt das Bildungssystem, Claudia Wirz

Ein Interview mit dem deutschen Erziehungswissenschafter Professor Volker Ladenthin. NZZ, Neue Zürcher Zeitung

 

Eine Leserzuschrift zu obiger Berichterstattung in der NZZ:

 

Unsere Kinder werden zu Hause unterrichtet, weil die Präsenzzeit an den Schulen heutzutage unserer Meinung nach bedenklich ist, und weil die Schule Kinder nicht sozialisiert (dies geschieht im Elternhaus oder gar nicht, egal ob die Schule im Schulhaus besucht wird oder nicht), die Schule ist kein Garant für Gspänlis und erfüllende Freundschaften. Im Uebrigen treffe ich meine Freunde auch nicht tagtäglich, und wenn ein Kind hauptsächlich wegen der Gspänlis gern zur Schule geht, wie es oft der Fall ist, ist das auch nicht im Sinne des Erfinders. Wenn ein Erwachsener am Arbeitsplatz gemobbt wird, hat er die Freiheit sich etwas anderes zu suchen. Von unseren Kindern erwarten wir, sich mit allem Ungemach abzufinden und damit "umgehen" zu lernen. Weshalb entlassen wir dann am Ende der Schulzeit nicht massenhaft soziale Wesen aus unseren Schulstuben, die bestens mit allerlei alltäglichen Situationen umgehen können?? Ob ein Mensch das mehrheitlich kann oder nicht, hängt nicht mit dem Ort zusammen, wo er gebildet wurde. 

 

In keiner Phase des Lebens ist der Mensch, die Familie dermassen fremdbestimmt wie während der Zeit, in der die Kinder schulpflichtig sind. Der Staat entscheidet wann und wie lange man Ferien hat, an welchen Tagen die Kinder und somit die Familie frei hat, wann die Mutter da sein muss um zu kochen und die Kinder zu empfangen etc, etc. Einmal der Schulpflicht entlassen entscheidet jeder selber, ob und wie lange er arbeiten möchte, mit wem er seine Zeit verbringt, ob er eine Auszeit nehmen will oder ob er ein Workaholic sein will. Vielen Kindern täte es gut, ein bisschen mehr Familie geniessen zu können und nicht stundenlang mit Gleichaltrigen in einem Zimmer zu sitzen, wo letztlich Gleichaltrige einander erziehen, weil sonst keiner das tut. Wann auch?

 

Ich versuche niemanden zu bekehren, die Kinder zu Hause zu unterrichten und werde es sicher auch nicht ewig tun. Es ist nicht das Nonplusultra, die Schule aber auch nicht. Ich möchte auch nicht ständig mit Vorurteilen konfrontiert werden und das Gefühl vermittelt kriegen, diese Lebensform sei total daneben. Sie ist es nicht und alle anderen sind es auch nicht. Es kommt drauf an, was man daraus macht. Es gibt viele Länder in denen Homeschooling etabliert ist. Nur weil man hier noch kaum etwas darüber weiss, ist es nicht automatisch schlecht. Mit Offenheit auf dieses Thema zu reagieren, wäre schon ein schöner Schritt. Keiner muss, aber die, die wollen, sollen können.

Sandra Bolliger-Kunz

 

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Gute Nachrichten aus dem Kanton Zug

Der Zuger SVP-Bildungsdirektor Stephan Schleiss will die Bedingungen für Heimunterricht lockern aufgrund der gestiegenen Nachfrage von Eltern: «Jeder kann frei entscheiden, ob er die staatliche Leistung in Anspruch nehmen möchte.»

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Gute Nachrichten aus Schweden

Ein schwedisches Gericht korrigiert Schwedens nationales Home-Education-Verbot. Vertretern von Chabad-Lubavitch wurde das Recht zugestanden, ihre Kinder gemäss ihrem Glauben zu erziehen, nachdem die Behörden der Stadt Gothenburg Bussen ausgefällt hatten.

 

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Broschüren Bildung zu Hause

Die Welt ist mein Klassenzimmer

Eine schön gestaltete Werbeschrift, welche die Vorzüge und die Attraktivität des Lebensstils «Homeschooling» nahebringt. Eine Vielzahl von Gründen spricht für dieses Bildungsmodell – die individuellen Lernvoraussetzungen jedes Kindes können so optimal berücksichtigt werden: spezielle Begabungen, Lerntempo, Lernrhythmus und Lernmethoden. Auf diese Weise kann ein gezieltes und persönlicheres Eingehen auf das einzelne Kind ermöglicht werden.

Privatunterricht und Bildungsfreiheit

Ein Plädoyer für Bildungsfreiheit und Elternrecht. Familien- gründung ist kein Auftrag, den der Staat erteilen kann. Sie geschieht auf Grund der freien Entscheidung der Bürger. Trotz- dem greift der Staat in zunehmendem Masse nach unseren Kindern und entreisst den Eltern die Ausgestaltung ihres natur- gegebenen Erziehungs- und Bildungsauftrages; kein Staat hat das Recht dazu – woher wollte er dieses Recht auch ableiten? Der Staat hat keine Opfer gebracht, er besitzt keine Liebe, seine schiere Existenz verdankt er dem freien Kinder-Entscheid seiner Bürger!

Die Farb-Broschüren können gegen einen Unkostenbeitrag bei uns bestellt werden: 

info@STOP-SPAM.bildungzuhause.ch

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Berliner Erklärung

Anlässlich der ersten internationalen Konferenz für Bildung zu Hause (Global Home Education Conference) in Berlin, wurde die folgende Erklärung veröffentlicht: Lesen Sie hier.

 

«Ich bin gegen das staatliche Bildungs- und Erziehungs-monopol und betrachte Eltern, die ihre Kinder verantwortungsvoll zu Hause unterrichten, als gesunde Antwort auf ein anmaßendes Schulsystem.»

 

«Heute beobachte ich die totale, widerrechtliche Aneignung der Kinder durch die Schule.»

 

Norbert Blüm

langjähriger Bundesminister für Arbeit, Deutschland

Lesen Sie hier die Streitschrift «Freiheit» von Herrn Blüm!

 

Unterrichtspflicht statt Schulbesuchspflicht

 

In seinem Aufsatz im Schweiz. Zentralblatt für Staats- und Verwaltungsrecht vom Nov. 2012 führt Prof. Dr. J. Reich aus, dass sich aufgrund der parlamentarischen Debatten nachweisen lässt, dass die Bundesverfassung von 1874 keine Schulbesuchspflicht normieren sollte.  Art. 62 Abs. 2 BV schreibt den Kantonen nicht vor, in welchem Rahmen Bildungsinhalte vermittelt werden sollen, sondern verpflichtet diese lediglich, den Besuch des Grundschulunterrichts für obligatorisch zu erklären.

 

«Auferlegt ein Kanton Kindern dagegen eine Schulbesuchspflicht, ist ein Konflikt mit dem elterlichen Erziehungsrecht möglich. Es ist nämlich Aufgabe der Eltern, das Wohl des Kindes  … pflichtgemäss zu konkretisieren. Als Folge dieses elterlichen Konkretisierungsprimates ist das Gemeinwesen grundsätzlich nur im Fall tatsächlicher, ernstlicher und objektiv  fassbarer Gefährdung des Kindswohls befugt, «die geeigneten Massnahmen zum Schutz des Kindes»  zu treffen (Art. 307 Abs.1 ZGB). Daraus folgt, dass eine kantonale Vorschrift, wonach die Schulpflicht nur durch Schulbesuch erfüllt werden kann, … dann in die verfassungsrechtlich geschützten Erziehungsrechte der Eltern eingreift, wenn der elterlich erteilte häusliche Privatunterricht im konkreten Fall sowohl den Anforderungen von Art. 62 Abs. 2 BV genügt als auch das Wohl des Kindes wahrt.»

 

Ausserdem seien Bildungsziele wie «Sozialisation des Kindes» im Kontext der Grundrechte zu realisieren. Als Folge des elterlichen Erziehungsrechtes sei es zunächst Befugnis der Eltern, ihr Kind zu sozialisieren und ihm die eigenen Werte und Überzeugungen in Wahrung seines Wohls zu vermitteln (Art. 13 Abs. 1 BV; Art. 8 ERMK; Art. 303 Abs. 1 ZGB).

 

Erstrebenswert

"You home school? Aren't you afraid your kids won't fit in?"
No, I'm terrified they will. That's why I home school.

We have a choice: our kids can fit in or they can stand out. Followers fit in; leaders stand out.

 

Rick Boyer

Postadresse: Bildung zu Hause Schweiz | CH-3000 Bern | info@STOP-SPAM.homeschool.ch