Bildungsfreiheit...
Obgleich die Bundesverfassung keine ausdrückliche Bestimmung über die Schulfreiheit enthält, ist das Organisieren privater Bildung grundrechtlich geschützt und ein elementares Freiheitsrecht des schweizerischen Gemeinwesens. Neben der Volksschule werden weitere, ergänzende Bildungsleistungen erbracht durch Privatschulen und durch Privatunterricht.
Der Grundsatz der Bildungsfreiheit findet sich auch in zahlreichen kantonalen Verfassungen. So wurde beispielsweise in der Beratung des entsprechenden Traktandums durch den zürcherischen Verfassungsrat betont, dass dieses Recht in einer offenen Gesellschaft ein selbstverständliches Recht sei und der Staat die Bildung nicht monopolisieren dürfe. Die Bildungslandschaft würde mangels Alternativen und freier Wahl veröden und individuelle Bildungsbedürfnisse würden verkümmern. Die Vielfalt, Innovation und Durchlässigkeit des Bildungswesens müsse gesichert sein. Ausdrücklich wird in diesem Zusammenhang auch das «Homeschooling» erwähnt.
Das fundamentale Elternrecht, den Bildungsweg der eigenen Kinder zu bestimmen, hat seinen Niederschlag auch in den Menschenrechtskatalogen gefunden und ist in fast allen Ländern der Erde möglich. Ausnahmen sind Diktaturen wie China oder Nordkorea, oder aber auch Deutschland, wo Homeschooling strikte verboten ist: Seit die Nationalsozialisten die Schulpflicht durch einen absolut verstandenen Schulzwang ersetzt haben, wird in Deutschland dieses Gesetz mit polizeilichen Mitteln, mit Zwangs- und Strafmassnahmen gegen unbescholtene Bürger durchzusetzen versucht.
... und Elternrecht
Familiengründung ist kein Auftrag, den der Staat erteilen kann. Sie geschieht auf Grund der freien Entscheidung der Bürger. Jedes Staatswesen baut auf den unverzichtbaren Vorleistungen der Familien auf und es sind diese unbezahlbaren Leistungen, vornehmlich der Mütter, die das Bestehen des Staates überhaupt erst ermöglichen. Es sind die Eltern, die sich freiwillig der Lebensform «Familie» unterwerfen mit all den Opfern, Verpflichtungen und Verbindlichkeiten, die dies mit sich bringt; es sind die Eltern, die die Nächte neben den kranken Babys durchwacht und die Kleinen auf ihren Armen gewiegt haben; es sind die Mütter, die ihre besten Lebensjahre dem Grossziehen ihrer Kinder zu opfern bereit sind, und es sind die Väter, die die Spannung aushalten zwischen den Ansprüchen der Arbeitswelt und jenen von Familie und Vaterschaft. Kinder sind eine Privatangelegenheit — sie entstammen dem Intimbereich der Eltern: Nicht umsonst tragen die Kinder die Namen der Eltern, und als leibliche Nachkommen sind sie ganz natürlich und zuallererst in die Obhut und unter die Autorität ihrer Eltern gestellt.
Aus diesem Grunde hat der Staat kein Zugriffsrecht auf Kinder. Er hat kein Recht, den Eltern die Ausgestaltung ihres naturgegebenen Erziehungsauftrages vorzuschreiben; woher will er dieses Recht auch ableiten? – er hat keine Opfer gebracht, er besitzt keine Liebe, seine schiere Existenz verdankt er dem freien Kinder-Entscheid seiner Bürger! Ein demokratischer Rechtsstaat behandelt seine Bürger deshalb nicht als seine Mündel, sondern Behörden und Bürger begegnen sich zumindest auf Augenhöhe. Demokratie bedeutet: Das Volk ist nicht für den Staat da, sondern umgekehrt! Der Staat hat lediglich die Aufgabe, die Familie als die Keimzelle menschlicher Gemeinschaft zu schützen und zu ermöglichen, es ist nicht seine Aufgabe, in die unterschiedlichen Lebensentwürfe seiner Bürger hinein zu regieren.
Aber so wie Olaf Scholz (SPD) in Deutschland die «Lufthoheit des Staates über die Kinderbetten» fordert, so wird auch in der Schweiz eine totalitaristische Grenzüberschreitung des Staates sichtbar. Nicht nur zielt das HarmoS-Konkordat auf die staatliche Beschlagnahmung der Vierjährigen unter Bussandrohung, sondern auch das Recht auf Private Bildung wird zunehmend in Frage gestellt.
Diese Entwicklung sollte uns zu denken geben, denn die Möglichkeit ist nicht von der Hand zu weisen, dass mit einer restriktiven Handhabung oder gar Verschärfung der kantonalen Schulgesetze, – dies ist hierzulande momentan leider zu beobachten – «deutsche Zustände» heraufbeschworen werden: Homeschoolers entscheiden sich aus Überzeugung und nicht leichtfertig für diese aufwändige Bildungsform. Wollen wir bald auch bei uns zusehen, wie Kinder mit Polizeigewalt in die Schule geschleppt oder intakten Familien entrissen werden?
Forderungen
In einem demokratischen Rechtsstaat, der von der Eigeninitiative und Selbstverantwortung seiner Bürger lebt, muss es selbstverständlich sein, dass den Eltern das Organisieren von privater Bildung und die freie Schulwahl für ihre Kinder zugestanden wird und dass private Initiative nicht behindert, sondern vielmehr ermöglicht wird. Deshalb ist es widersprüchlich, wenn derselbe Staat auf der einen Seite Elternpflichten verankert, auf der anderen Seite aber ausgerechnet jenen Eltern, die mehr tun als die Normal-Pflichten, mit restriktiven Gesetzen die Hände binden will.
Das liberale Staatsverständnis gebietet, dass sich der Staat dort nicht einmischt, wo private Initiative aktiv ist und Aufgaben erfolgreich übernimmt oder gar besser erledigt; dies sollte im aktuellen Fall umso mehr gelten, hat doch die öffentliche Schule zunehmend Mühe, ihr Kerngeschäft zu bewältigen.
Leider entsteht oftmals der Eindruck, die Bildungsverantwortlichen des Staates verschanzen sich hinter ihren angestammten Machtpositionen und beargwöhnen misstrauisch jegliche Konkurrenz. Hand in Hand mit diesem Machtanspruch geht der Wunsch etlicher Politiker nach der Einheitsschule: Die Volksschule als Vehikel für die Integration der Gesellschaft. Dass die Volksschule dies aber nicht leisten kann, zeigen die in vielen europäischen Zentren entstandenen Parallelgesellschaften, deren Angehörige wohl allesamt die öffentliche Schule besucht haben. Privatschulen und Schulung in elterlicher Eigenverantwortung können nicht für zentrifugale Tendenzen in der Gesellschaft verantwortlich gemacht werden, sondern sie sind vielmehr Kennzeichen eines freiheitlichen Staatsverständnisses, wie dies beispielsweise im oben erwähnten Protokoll des Zürcher Verfassungsrates skizziert wurde.
Statt also die Bildungsalternative «Homeschooling» mit unnötigen Einschränkungen zu behindern oder gar zu verbieten, sollte ein weitsichtiger Staat diese aufstrebende Pflanze in der Bildungslandschaft wohlwollend begleiten, steuerliche Anreize schaffen und das enorme Engagement der Eltern zu würdigen wissen als wertvollen privaten Beitrag zum gesamten «Bruttobildungsprodukt».

